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AKTUELLES

GRUNDBESTEUERREFORM

Die Grundsteuer wird neu geregelt. Auf den ersten Hauptfeststellungszeitpunkt am 1. Januar 2022 muss deutschlandweit eine Neubewertung aller Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe erfolgen. Auf dieser Seite informiere ich Sie, wie ich Ihnen bei der Erstellung der von der Finanzverwaltung geforderten Feststellungserklärungen unterstützen kann.

 

Rechtlicher Hintergrund

Das Bundesverfassungsgericht hat im April 2018 festgestellt, dass die jetzige Grundsteuer verfassungswidrig ist, weil sie gegen das Gleichheitsprinzip des Grundgesetzes (Art. 3 Abs. 1) verstößt. Dadurch war der Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu schaffen, die am 8. November im Bundesrat verabschiedet wurde. Zur ersten Hauptfeststellung auf den 1. Januar 2022 muss deutschlandweit eine Bewertung der Grundstücke erfolgen....

WIE ICH IHNEN BEI DER GRUNDSTEUERREFORM HELFEN KANN

Wenn Sie Immobilien besitzen, werden Sie sehr wahrscheinlich von Ihrem Finanzamt bereits eine Aufforderung zur Abgabe einer Erklärung zur Hauptfeststellung zur Ermittlung von Grundstückswerten erhalten haben oder werden in den kommenden Wochen ein entsprechendes Schreiben erhalten. Die Abgabe einer Feststellungserklärung ist vom Gesetzgeber in einem Zeitraum bis zum 31. Januar 2023 vorgesehen. 

Hierbei biete ich Ihnen meine Hilfe als Ihr Steuerberater an. Durch die Komplexität der Berechnung und der regionalen und länderspezifischen Unterschiede ist professionelle Unterstützung sinnvoll. Mit der Feststellungserklärung wird die Grundsteuerlast für insgesamt 7 Jahre festgelegt. Nachträgliche Korrekturen sind bis zur zum nächsten Hauptfeststellungszeitpunkt nicht möglich.

Ich begleite Sie beim kompletten Prozess von der Zusammenführung grundsteuerrelevanter Daten bis hin zur Steuerbescheidprüfung. 

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