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GRUNDSTEUERERKLÄRUNG BEAUFTRAGEN

Ablauf der Grundsteuererklärung  

 

Sie wollen eine Grundsteuererklärung für Ihre Immobilie oder Ihr Grundstück erstellen lassen? Dann sind Sie hier richtig! Bitte befolgen Sie nachfolgend beschriebene Schritte:

  1. Laden Sie bitte die "Beauftragung Grundsteuererklärung" und die "Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung" herunter. Nachdem Sie diese Beauftragung ausgefüllt haben, senden Sie mir beide Dokumente mit Ihrer Unterschrift/Signatur zu. Dieses ist vorzugsweise per E-Mail (grundsteuer@steuerberatung-wegner.de), aber auch per Fax (04101-8094986) oder per Post (Steuerberatung - Hannu Wegner, Lohacker 16, 25462 Rellingen) möglich. 

  2. Bitte senden Sie mir auch eine Kopie Ihres Personalausweises oder Ihres Reisepasses zu, damit ich Sie nach den Anti-Geldwäscheregelungen ordnungsgemäß identifizieren kann.

  3. Sie erhalten von mir per E-Mail eine Auftragsbestätigung mit der von mir signierten Beauftragung der Grundsteuererklärung.

  4. Anschließend erhalten Sie von mir eine Einladung zur Online-Plattform zur Erstellung der Grundsteuererklärung ("Grundsteuer Digital"). Dort können Sie die Grunddaten, für die Grundstücke, für die eine Grundsteuererklärung erstellt werden soll, angeben. 

  5. Nach der Bearbeitung der Grundsteuererklärung und Freigabe durch Sie erfolgt der Versand der Grundsteuererklärung durch mich.

Dokumente für die Beauftragung zum Download:

Bitte ausfüllen und unterschreiben/signieren:

  1. Beauftragung Grundsteuererklärung

  2. Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung

Zur Kenntnisnahme;

Was kostet die Grundsteuererklärung?

Die Kosten werden je nach Immobilienart und Komplexität unterschieden:

Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Wohnungseigentum und unbebaute Grundstücke werden inklusive der Bescheidprüfung pauschal abgerechnet. Mehraufwand wie z.B. das Anfordern eines Grundbuchauszugs wird gesondert abgerechnet.

  • Digital: Die Pauschale beträgt 250 € zzgl. USt je Immobilie, wenn die digitale Plattform zum Austausch der Informationen genutzt wird.

  • Analog: Bei analoger Einreichung und Zusammenarbeit wird eine höhere Pauschale notwendig. Diese beträgt 350 € zzgl. USt je Immobilie.

 

Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und sonstige bebaute Grundstücke werden aufgrund der Komplexität nach Stunden abgerechnet. Eine Stunde wird mit 105 € zzgl. USt berechnet.

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